Keine Sorge bei Problemen

Der Charme einer Eigentumswohnung ist hauptsächlich, dass Sie als Mit-Eigentümerin oder -eigentümer beim Auftauchen von Problemen am Haus (egal übrigens ob noch mit Gewährleistung, oder ohne) zunächst nicht persönlich betroffen sind oder gar selbst handeln müssten.

Im ersten Moment ist das tatsächlich nicht Ihr Problem. Um alles wird sich gekümmert, ob z.B. Sturmschaden, Liftreparatur oder Ausfall der Heizung, Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sorgen sich um gar nichts.

Eine qualifizierte und kompetente Hausverwaltung, wie wir sie auch für uns im ELMLAND1 gewinnen  konnten, erledigt die üblichen Arbeiten eines Hausbesitzers. Also eigentlich alle Arbeiten, Pflichten und Engagements, die Sie als Besitzer eines Einfamilienhauses selbst, auf eigene Rechnung und mit eigenem Zeitaufwand zu erledigen hätten.

Was wäre das zum Beispiel? Die Organisation von Reparaturen oder Wartungen, Verträge mit verschiedenen Dienstleistern (z.B. Winterdienst oder Gärtner), die Jahresabrechnung mit den verschiedenen Versorgern und Entsorgern, das Abführen von Steuern und Gebühren – dies alles nur als Beispiel für das, was Ihnen als Mit-Eigentümerinnen und Miteigentümer abgenommen wird. Und, ganz wichtig, die Hausverwaltungen sind angehalten, die Entscheidung für Handwerker oder andere Dienstleistungen prinzipiell über das Einholen mehrerer Angebote abzusichern. Der Günstigste ist nicht immer der Beste! Aber das Gleichgewicht zwischen Leistung und Preis wird durch die Auswahl der qualifizierten Hausverwaltung hergestellt. Sie sparen also auch Geld. Das ist auch ein wichtiger Unterschied zum eigenen Haus.

Viele Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer schätzen vor allem auch den schnellen Einsatz von Hausmeistern, die notwendige Arbeiten schnell und zuverlässig im Auftrag der Hausverwaltung übernehmen. Meistens binnen Stunden; und sehr oft bekommen das die Eigentümerinnen und Eigentümer gar nicht mit. Und genau so soll es sein.

Aber, die häufige Frage: geben Sie als Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer das Heft des Handelns aus der Hand? Haben Sie noch Kontrolle über die Abläufe im Objekt? Ja, ganz sicher!

Die Hausverwaltung berichtet einmal im Jahr im Rahmen der sog. Eigentümerversammlung über die Finanzen und Abläufe rund um die Immobilie. Dies gilt für das vergangene Jahr und – über den sog. Wirtschaftsplan – auch für das Kommende. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit.

In der Eigentümerversammlung haben Sie die Gelegenheit, Kritik und Änderungswünsche einzuführen. Diese Punkte werden demokratisch, mehrheitlich entschieden. Die Gesetzgebung im Rahmen des Wohnungseigentums-Gesetzes gibt die Regeln des Miteinanders vor. Diese Gesetze zielen auf ein möglichst harmonisches und effektives Miteinander in den Hausgemeinschaften ab. Das ist im Falle eines Einfamilienhauses, denken Sie nur an die üblichen Nachbarschaftskonflikte, sehr oft nicht gegeben.

Wichtig ist auch: die Eigentümerinnen und Eigentümer wählen in der Regel einen sog. Beirat, der über das ganze Jahr hinweg mit der Hausverwaltung zusammenarbeitet und auch die Abrechnungen der Verwaltung penibel prüft. Sie sehen, das Leben in einer Eigentumswohnung hat viele Vorteile: Zusammengefasst: Sie sind komplett flexibel und können ohne eigenen Aufwand in einer umsorgten Liegenschaft leben.